Heliplus Startseite
Infomaterial Filme Preisfinder Kontakt News HeliGalerie
Flugmedizinische Tauglichkeit

Flugmedizinische Tauglichkeit

Flugmedizinische Tauglichkeit

Sie möchten Pilot werden und möchten sich informieren ob Sie die Anfoderungen an Ihre Tauglichkeit erfüllen? Dann lesen Sie einfach weiter. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen geben sowie kurz den aktuellen rechtlichen Rahmen überfliegen. Weiter unten finden Sie dann einige Untersuchungsstellen in der Umgebung des Stuttgarter Flughafens.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Auskünfte zu Ihrer Tauglichkeit geben können. Bitte wenden Sie sich direkt an die unten genannten Untersuchungsstellen.

Auch bei den Bestimmungen zur Tauglichkeit haben die europäische Regelungen Einzug gehalten. Der Teil Flugmedizin ist in den JAR-FCL 3 beschrieben worden. Neben allgemeinen Bestimmungen im Abschnitt A wird im Abschnitt B auf die Anforderungen der Tauglichkeitsklasse 1 für Berufspiloten eingegangen. Der Abschnitt C enthält die Anforderungen an die Klasse 2, die für Privatpiloten gilt.

Als Privatpilot benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, als Berufspilot müssen Sie die Anforderungen der Klasse 1 erfüllen. Details zu den zu absolvierenden Untersuchungen finden Sie in der JAR-FCL 3 oder fragen Sie eine der Untersuchungsstellen.

Solange gelten fliegerärtzliche Tauglichkeitszeugnisse:

Klasse 1 Klasse 2
bis 40 Jahre 12 Monate   bis 30 Jahre 60 Monate
ab 40 Jahre 6 Monate   bis 50 Jahre 24 Monate
      ab 50 Jahre 12 Monate
      §110 LuftVZO beachten!

Heliplus Startseite
Über Heliplus
About Heliplus
Hubschrauber Rundflüge
Heliplus on Tour
Schnupperflug
Flugschule
Schnupperflug
Privatpilot
Berufspilot
CVFR / NVFR nach LuftPersV
Musterberechtigungen
Lizenzerhalt
Flugmedizinische Tauglichkeit
Vergleich USA
Geschäftsreise
Business Trip
Eilfracht
Events und Incentives
Foto + Film
Photo + Film