CFVR nach LuftPersV §82 (altes Recht vor dem 01.05.2003)
NVFR nach LuftPersV §83 (altes Recht vor dem 01.05.2003)
NVFR nach JAR-FCL 2.125 (JAR nach dem 01.05.2003)
Da Sie bereits Pilot sind, haben Sie sicher von der Einführung der europäischen Luftfahrtregeln, den JAR-FCL, gehört.
Als Inhaber einer Pilotenlizenz nach altem Recht können Sie diese in eine Lizenz nach JAR-FCL umwandeln. Dazu benötigen Sie evtl. die Berechtigungen für den kontrollierten Sichtflug (CVFR, Controlled Visual Flight Rules) nach LuftPersV §82.
Die detaillierten Anforderungen finden Sie im Anhang 1 zu JAR-FCL 2.005 auf Seite 20.
Privatpiloten mit Lizenz nach altem Recht
Als Inhaber einer Pilotenlizenz nach altem Recht können Sie diese in eine Lizenz nach JAR-FCL umwandeln. Dazu benötigen Sie jedoch die Berechtigungen für den kontrollierten Sichtflug (CVFR, Controlled Visual Flight Rules) nach LuftPersV §82.
Optional können Sie zusätzlich die Nachtflugberechtigung nach LuftPersV §83 erwerben. Diese umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung, die von unserer Flugschule dann bestätigt wird.
Berufspiloten mit Lizenz nach altem Recht
Berufspiloten mit einer Lizenz nach altem Recht können diese ebenfalls in eine Lizenz nach JAR-FCL umwandeln. Die Berechtigungen für den kontrollierten Sichtflug (CVFR, Controlled Visual Flight Rules) nach LuftPersV §82 sind im CPL nach altem Recht bereits integriert.
Eventuell benötigen Sie zum Umschreiben der Lizenz die Nachtflugberechtigung nach LuftPersV §83.
Privatpiloten mit JAR-PPL
Als Inhaber einer Lizenz nach JAR-FCL betrifft Sie die CVFR-Ausbildung nicht, da CVFR in der JAR bereits enthalten ist.
Nicht automatisch enthalten ist die Nachtflugberechtigung für JAR-PPL-Inhaber. Diese ist in Anhang 4 zu JAR-FCL 2.125 beschrieben.
Alle diese Zusatzqualifikationen können Sie bei uns erwerben:
Kontrollierter Sichtflug nach LuftPersV §82
Nachtflugberechtigung nach LuftPersV §83
Nachtflugberechtigung nach JAR-FCL 2.125 Anhang 4
Je nach Flugerfahrung kann es deutliche Unterschiede in der Ausbildung geben. Rufen Sie uns einfach an, dann finden wir die beste Lösung für Sie.