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Lizenzerhalt

Lizenzerhalt

Lizenzerhalt - Komplexer Erhalt des Status Quo

Die Gültigkeit Ihrer JAR-Lizenz richtet sich nach zwei Dingen:

  • Gültigkeit Ihrer Basislizenz (PPL / CPL)
  • Gültigkeit Ihrer Musterberechtigungen

Musterberechtigungen gelten stets 12 Monate (JAR-FCL 2.245).

Verlängerung oder Erneuerung?

Eine Verlängerung ist, wenn Sie innerhalb der letzten drei Gültigkeitsmonaten alle Voraussetzungen zur Verlängerung erfüllt haben. Dann kann meißt der Sachverständige Ihre Lizenz sofort verlängern.

 

Falls die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, muss die Lizenz erneutert werden. Die Erneuerung wird von der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium oder LBA) durchgeführt. Die Luftfahrtbehörde wird ggf. weitere Nachweise von Ihnen verlangen. Je länger Ihre Lizenz abgelaufen ist, je schwieriger wird die Erneuerung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erneuerung Ihrer Lizenz.

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