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Ausbildung zum Privatpiloten PPL(H)

Träumen Sie nicht auch vom Fliegen? Davon - wie Reinhard Mey - "alle Ängsta, alle Sorgen" für einige Zeit am Boden zurück zu lassen? Da haben wir eine Frage an Sie:

Warum träumen Sie nur davon? Machen Sie es!

Ob Sie es glauben oder nicht: Auch nach vielen Jahren Erfahrung in der Luft ist es auch für uns Piloten immer noch ein besonderes Gefühl die Maschine zu starten und abzuheben...

Unterrichtsart

Bei uns werden Sie nicht in ein festes Ausbildungsprogramm gesteckt. Sie und Ihr Fluglehrer stimmen gemeinsam den Ablauf der Ausbildung ab!

Die theoretische Ausbildung findet entweder in kleinen Gruppen von drei bis fünf  Schülern statt oder ist individuell zwischen Ihnen und unseren Fluglehrern abgestimmt.

Dauer der Ausbildung zum Privatpiloten

Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen gleich mit der Praxis zu beginnen. Nach etwa zehn Flugstunden haben Sie schon einen ersten Eindruck vom Fliegen und so fällt es leichter, die Theorie der Hubschrauberfliegerei zu begreifen.

Nach bestandener Theorieprüfung haben Sie noch 24 Monate Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Privatpiloten

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung, 17 Jahre zum Prüfungsbeginn.
  • Flugmedizinische Tauglichkeit der Klasse 2 zu Ausbildungsbeginn.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
  • Weitere Unterlagen und Nachweise:

Praktische Ausbildung

Nach bestandener Theorie fliegen Sie dem ersten Ziel Ihrer praktischen Ausbildung entgegen:

Der erste Alleinflug!

Bis dahin haben Sie bereits mindestens 20 Stunden Flugerfahrung und kennen die Notverfahren.

Während der praktischen Ausbildung werden Sie insgesamt mindestens 45 Stunden in der Luft sein, davon mindestens zehn Stunden im Alleinflug, d.h. ohne Fluglehrer.

Theoretische Ausbildung

Zur Praxis kommt die theoretische Ausbildung in den Fachgebieten:

  • Luftrecht und Verfahren der Luftverkehrskontrolle, Sprechfunkverkehr
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meterologie
  • Navigation,  Flugleistung und Flugplanung
  • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
  • Aerodynamik

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 100 Stunden.

Ihr Ziel ist erreicht: Privatpilot für Hubschrauber!

In unserer Firmenhistorie konnten wir allen unseren Flugschülern zu ihrem Pilotenschein gratulieren!

 

Wann dürfen wir Ihnen gratulieren?

Regularien zum Privatpilot nach JAR-FCL 2 Abschitt C

Alle Regeln rund um die Luftfahrt finden Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder direkt hier.  Die JAR enthalten den allgemeinen rechtlichen Rahmen wie auch Details zu Mindestalter, Tauglichkeit, Voraussetzungen, Anrechnung von bestehender Flugerfahrung, Ausbildungsvorschriften und den Prüfungen.

Ebenfalls ist die "Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal" (1.DV LuftPersV)  zu beachten. Hier finden Sie Details zum theoretischen und praktischen Lehrplan ab Seite 100. Die Verordnung finden sie ebenfalls beim LBA oder direkt hier.

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